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KI-Kennzeichnung auf Websites: Was Artikel 50 für Redaktionen bedeutet

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Wer sich aktuell mit dem Thema beschäftigt, könnte schnell den Eindruck bekommen: Sobald irgendwo KI im Spiel ist, muss ein Label dran.

Ganz so pauschal ist es nicht.

Für Website-Betreiber und Redaktionen kommt es darauf an, wie KI eingesetzt wird, welche Inhalte damit entstehen und ob diese vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft werden. Was muss also wirklich gekennzeichnet werden und was nicht? Wir schauen auf die wichtigsten Fälle für Websites.

KI-Texte: Muss jetzt überall ein Hinweis dran?

Nein. Bei Texten wird die Kennzeichnung vor allem dann relevant, wenn KI Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse erzeugt oder verändert und diese ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Wird ein KI-generierter Text dagegen inhaltlich geprüft und redaktionell verantwortet, greift eine Ausnahme von der Offenlegungspflicht.

Für Redaktionen ist deshalb weniger entscheidend: „Hat KI mitgeschrieben?“ Sondern: „Wer hat den Inhalt geprüft und verantwortet?“

KI-Bilder: Was muss gekennzeichnet werden?

Auch bei Bildern gilt: Mit KI erstellt heißt nicht automatisch kennzeichnungspflichtig. Relevant sind insbesondere sogenannte Deepfakes. Gemeint sind KI-generierte oder manipulierte Bilder, die realen oder realistisch möglichen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und für authentisch gehalten werden könnten.

Kennzeichnen:

  • fotorealistische KI-Personen, die wie echte Menschen wirken
  • manipulierte Fotos, die eine Situation zeigen, die so nicht stattgefunden hat
  • realistisch wirkende KI-Bilder von Orten oder Ereignissen

In der Regel nicht kennzeichnen:

  • offensichtlich künstliche Illustrationen, Icons oder Grafiken, die nicht für eine authentische Darstellung gehalten werden können
  • technische Bildoptimierungen wie Schärfe oder Rauschreduzierung
  • Bearbeitungen, die Aussage und Bedeutung des Originals nicht wesentlich verändern

Als einfacher Check für die Redaktion: Könnte jemand das Ergebnis für eine authentische Darstellung halten? Dann sollte die Kennzeichnungspflicht genauer geprüft werden.

Passendes Beispiel: Auch unser Beitragsbild ist KI-generiert und bewusst übertrieben. Natürlich klebt niemand KI-Aufkleber auf seine Website. Und auch rechtlich gilt nicht: KI drin, Label drauf. Das Motiv ist eine inszenierte Symbolszene und keine vermeintlich echte Dokumentation.

Chatbots: Klar sagen, wer antwortet

Bei KI-Chatbots ist die Sache vergleichsweise einfach: Nutzerinnen und Nutzer müssen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen interagieren. Ist das ohnehin offensichtlich, kann eine zusätzliche Information entbehrlich sein.

Automatische Übersetzungen: Ein weniger offensichtlicher Fall

Auch automatische Übersetzungen können betroffen sein, wenn Texte von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung automatisiert übersetzt und veröffentlicht werden. Genau diesen Fall haben wir bei chemnitz.de umgesetzt. Die englischen und tschechischen Inhalte werden dort über unsere TYPO3-Extension autotranslate mit DeepL automatisiert übersetzt.

Seit August erscheint auf diesen Sprachversionen automatisch ein Hinweis zur maschinellen Übersetzung. Die Kennzeichnung ist zentral in TYPO3 integriert. Neue Seiten, News und Veranstaltungen erhalten sie deshalb ohne zusätzlichen Aufwand für die Redaktion.

Für uns ist das der sinnvollere Weg: Wenn der Content-Prozess automatisiert ist, sollte auch die notwendige Transparenz automatisiert werden.

Was sollten Redaktionen jetzt tun?

Die Transparenzpflichten sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Statt vorsorglich überall KI-Labels zu verteilen, lohnt sich deshalb ein kurzer Blick auf die eigenen Prozesse:

  • Wo erzeugt oder verändert KI Inhalte?
  • Was davon wird vor Veröffentlichung redaktionell geprüft?
  • Wo interagieren Nutzer direkt mit KI?
  • Wo ist tatsächlich eine Kennzeichnung notwendig?

Ist eine Kennzeichnung erforderlich, sollte sie direkt beim jeweiligen Inhalt erfolgen und nicht irgendwo im Impressum versteckt werden.

Nicht jeder KI-Einsatz braucht ein Label. Aber jede Redaktion sollte wissen, wo und wie sie KI einsetzt.

Wir unterstützen dabei, bestehende KI-Anwendungen auf Websites einzuordnen und notwendige Transparenz direkt in CMS und Content-Prozesse zu integrieren.
 


Tobias Hein
Head of DXP

Automatische Übersetzungen, KI-generierte Inhalte oder andere KI-Funktionen im Einsatz?
Wir schauen gemeinsam darauf, wo Anpassungen notwendig sind und wie sie sich in Ihre bestehenden Website-Prozesse integrieren lassen.

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